Neues Filmförderungsgesetz stellt Weichen für die erfolgreiche Zukunft des deutschen Films

10. November 2016

Der Deutsche Bundestag hat heute nach 2. und 3. Lesung den Entwurf für das neue Filmförderungsgesetz (FFG) beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Dazu gehört auch eine neue Liste der Referenzfestivals.

Staatsministerin Monika Grütters erklärte: „Der Deutsche Bundestag hat den Weg für ein ausgewogenes und gelungenes neues Filmförderungsgesetz geebnet. Es ermöglicht qualitative Spitzenförderung und stärkt einmal mehr die deutsche Filmwirtschaft. Der deutsche Film hat das verdient: Mit einem Besuchermarktanteil von 27,5 Prozent hat er 2015 das beste Ergebnis seit Erfassung der Besucherzahlen erzielt. Dass der deutsche Film auch international Strahlkraft besitzt, hat zuletzt Maren Ade mit ihrem Film ‚Toni Erdmann‘ gezeigt, der jetzt für einen Auslands-Oscar nominiert ist. Mit dem neuen Filmförderungsgesetz sorgen wir dafür, dass solche künstlerischen Ideen und wirtschaftlichen Wagnisse deutschen Filmemachern auch in Zukunft möglich sind.“

Der Entwurf des neu strukturierten FFG sieht unter anderem folgende Änderungen vor:

1.Die Förderung wird effizienter gestaltet: Die Fördermittel werden auf weniger, dafür aber erfolgversprechendere Filme konzentriert.

2.Der Frauenanteil in Gremien wird geschlechtergerecht erhöht.

3.Die Fördergremien der Filmförderungsanstalt (FFA) werden verschlankt, professionalisiert und erstmals geschlechtergerecht besetzt.

4. Als Spitzenförderung wird eine Drehbuchfortentwicklungsförderung eingeführt; die Mittel für den Drehbuchbereich werden entsprechend erhöht.

5. Die Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung werden zusammengelegt.

6. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Gemeinschaftserlebnis Kinofilm wird verbessert.

7. Aufgabe der FFA ist es, darauf hinzuwirken, dass in der Filmwirtschaft eingesetztes Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt wird.

Das Filmförderungsgesetz regelt die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt. Die Förderung wird durch die Erhebung der Filmabgabe finanziert. Abgabepflichtig sind Verwerter von Kinofilmen. Hierzu gehören Kinos, Unternehmen der Videowirtschaft einschließlich der Anbieter von Videoabrufdiensten, Fernsehveranstalter und Vermarkter von Pay-TV-Programmen.

Informationen zur FFA und zum FFG unter www.ffa.de.